Darmstadt - Die EU-Kommission schützt Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben von Lebensmitteln und Agrarprodukten durch die Vergabe von drei Gütezeichen.
Die Gütezeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung", "geschützte geografische Angabe" und "garantiert traditionelle Spezialität" sollen belegen, dass es sich bei den angebotenen Produkten um Originalprodukte handelt. Das nützt der Kundschaft, die beim Kauf vor Nachahmern geschützt wird. Erzeuger erhalten durch das Gütezeichen ein Alleinstellungsmerkmal und sind ebenso vor Produktkopierern geschützt.
Alle Gütezeichen tragen eine Nummer und sind in der Datenbank DOOR registriert, die öffentlich einsehbar ist.
Beispiel:
DE/PGI/0005/01095 bezeichnet "Westfälischer Pumpernickel".
Ein Gütezeichen muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Informationen finden sie hier.
(AM)